Projekt WeWaWi wird fortgeführt...
Am 1.07.2022 haben wir die dritte Phase des UBA-Verbändeprojektes 'Weiße Ware Wiederverwenden' begonnen. Lesen Sie auf unserer WeWaWi-Seite weiter...
Leitfaden zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, Textilien, Möbeln und weiteren haushaltsüblichen Gegenständen –
Empfehlungen für Aufbau, Durchführung und Optimierung entsprechender Geschäftsmodelle
Die Wiederverwendung leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung. Sie wird daher nicht nur in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) adressiert, sondern auch in diversen nationalen Gesetzen aufgegriffen. Die europäische Abfallrahmenrichtlinie gibt eine Prioritätenreihen folge vor, wonach die Abfallvermeidung an oberster Stelle steht.
Dieser Leitfaden kann beim DIN KOSTENLOS heruntergeladen werden. Der ReUse e.V. war mit einigen Vereinsmitgliedern an der Entstehung dieses Leitfadens beteiligt. Bei anderen Dokumenten sind wir weiter an der Arbeit beteiligt. Wenn Sie Kommentare haben oder Mitarbeiten möchten, kommen Sie auf mich zu.
22.05.2023
Für das Projekt WeWaWi gibt es eine weitere Fortführung Phase IV. Die Vorbereitungen für die Arbeiten laufen bereits.
3.03.2023
Die Phase III läuft auf vollen Touren, bedeutet, es werden Geschäftsmodelle verbessert, die Gesetzeslage tiefergehender untersucht und Störbedingungen benannt, Daten für Wirtschaft und Umwelt gesammelt, als auch Umfragen bei Elektro(nik)händlern durchgeführt. Die Ergebnisse werden am Projektende am 30.09.2023 zusammengeführt und publiziert.
1.10.2022
Die Bemühungen, gebrauchte Weiße Ware wieder in den Nutzungskreislauf zu bringen, gehen weiter. Ab dem 1.07.2022 hat uns das UBA beauftragt, an unseren Geschäftsmodellen weiterzuarbeiten und die ausgedachten Modelle in die Praxis zu bringen. Elektrohändler können auch gern Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie mitmachen möchten Info@ReUse-Verein.org.
22.10.2020
Der ReUse e.V. hat zusammen mit anderen wissenschaftlichen Institutionen und zwei großen Marktplayern aus Hersteller und Handel den ersten Teil einer Studie fertig gestellt, die untersuchen sollte, ob eine Rückführung bzw. (gesetzlich vorgeschriebene) Rücknahme von weißer Ware zu einer Wiederverwendung der Geräte kommen kann. Die ersten Ergebnisse sind 'überraschend'. Lesen Sie weiter auf unserer neuen Projekt-Webseite...
Erste Aussage: Das ElektroG ist ein Gesetz zur Vermeidung der Weiderverwendung !
Diverse Paragrafen in diesem Gesetz sind störend, möchte jemand in die Aufarbeitung und Verkauf von gebrauchten Geräten einsteigen. Die Marktteilnehmer, die dieses Geschäft schon betreiben, arbeiten im Graubereich und nicht rechtssicher !
Zweite Aussage: Eine Aufarbeitung und Wiederverwendung weißer Ware macht Sinn !
Das hatten wir teilweise erwartet. Geräte, die qualitativ gut bis hochwertig gefertigt wurden, können aufgearbeitet werden und laufen in einem zweiten Lebenszyklus wieder 5 bis 10 Jahre...
Aber es gibt die Billigware (Konsumerware), die für kleines Geld billig bis günstig hergestellt wurde und nur 2 bis 5 Jahre halten soll - dann ist eine Neuanschaffung vorgesehen. Diese Geräte möchten wir vermeiden !
Dritte Aussage: Es lohnt sich auch für Händler (und Hersteller) !
Wirtschaftlich rechnet es sich, gute gebrauchte Geräte aufzuarbeiten und zu verkaufen. In unserem Projekt haben wir Ansätze gefunden, in dem Verkäufer nicht mehr im Graubereich, sondern rechtssicher arbeiten. Gleichfalls sind Änderungen in der Novellierung des ElektroG vorgesehen, die Erleichterung versprechen.
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Bitte beantworten Sie uns die Fragen, es dauert nicht lange - Aber Sie helfen mit, das Thema um 'gebrauchte Produkte' verständlich zu machen ! Vielen Dank für Ihre Antworten.